1. Geltungsbereich der Bedingungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge sowie sämtliche hiermit verbundenen Dienstleistungen und Produkte. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Kunde erklärt mit Annahme dieser Geschäftsbedingungen, dass er sich diesen unter Ausschluss seiner eigenen Geschäftsbedingungen unterwirft.
1.2 Nachträglich getroffene Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages oder Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn dies zwischen den Parteien mindestens in Textform vereinbart wurde.
2. Begriffsbestimmungen
„Fotos“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, unabhängig davon, in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Erfasst sind insoweit insbesondere auch Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Alben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.
3. Angebot und Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Änderungen
3.1 Der Kunde fragt auf Grundlage der von der Fotografin online und vor Ort angebotenen Produkte eine bestimmte Dienstleistung an, woraufhin die Fotografin ihm ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Dieses Angebot ist unverbindlich und freibleibend. Möchte der Kunde daraufhin das entsprechende Produkt zu den durch die Fotografin mitgeteilten Konditionen buchen, so wird ihm ein entsprechender Vertrag übermittelt, welcher erst durch beiderseitige Unterzeichnung rechtsverbindlich zustande kommt. Die wechselseitige Übersendung eines gegengezeichneten Vertragsexemplars in Textform (per Email, Telefax oder schriftlich) ist dabei ausreichend.
3.2 Maßgeblich für die Art und den Umfang der von der Fotografin geschuldeten Leistungen sind die zwischen den Parteien im Vertrag getroffenen Vereinbarungen. Eine Änderung dieses Auftragsinhalts ist ausschließlich im beiderseitigen Einvernehmen möglich. Das Recht beider Parteien zum Rücktritt vom bzw. zur Kündigung des Vertrages bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen bleibt hiervon unberührt.
3.3 Soweit im Einzelfall nach dem geschlossenen Vertrag auch die Herstellung von Fotos in körperlicher Form (Drucke, Fotobücher, Alben, Karten, Poster, Leinwände, etc.) in einer bestimmten Qualität und Ausführung geschuldet sein sollte, bestimmte hierfür benötigte Artikel jedoch nach Vertragsschluss nicht mehr, nicht mehr in der vom Kunden bestellten Menge oder aber nur mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen von den Lieferanten der Fotografin zur Verfügung gestellt werden können, ist die Fotografin berechtigt, dem Kunden im Einzelfall qualitativ und preislich gleichwertige Artikel (Ersatzartikel) zuzusenden, wenn und soweit diese dem Kunden unter Berücksichtigung sämtlicher im Einzelfall wechselseitig bestehenden Interessen zumutbar sind. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Lieferung von qualitativ und preislich gleichwertigen Ersatzartikeln besteht indes nicht.
4. Vergütung, Nebenkosten, zusätzliche Leistungen
4.1 Maßgebend sind die dem Kunden von der Fotografin in dem von ihm zu unterzeichnenden Vertrag mitgeteilten Preise.
4.2 Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar auf Basis von Stundensätzen, Tagessätzen oder vereinbarter Pauschale berechnet. Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Anderes, mindestens in Textform, vereinbart wurde, sind der Fotografin im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehende Nebenkosten vom Kunden wie folgt zu erstatten:
a) Fahrtkosten: 0,50 € / gefahrenem Kilometer
b) Reisezeiten: 60 € / angefangene Zeitstunde[HF1] <#_msocom_1>
c) im Übrigen (bspw. Spesen, Übernachtungskosten, Parkgebühren Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Versandkosten etc) nach tatsächlichem Anfall
4.3 Soweit der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, verstehen sich sämtliche Preise jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit der Kunde Verbraucher ist, weist die Fotografin die Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer aus.
4.4 Soweit vom Kunden ein bestimmtes Paket zu einem bestimmten Pauschalpreis gebucht wurde, verstehen sich die im Vertrag niedergelegten Leistungen der Fotografin als abschließend. Soweit vom Kunden weitere Leistungen über den im Paket beinhalteten Leistungsumfang hinaus gebucht werden sollten, sind diese vom Kunden gesondert zu vergüten. Dies gilt auch für eine etwaige Verlängerung der dem Vertrag zugrunde gelegten Dauer der Aufnahmeproduktion, für den Erhalt weiterer Fotos aus dem im Rahmen der Produktion durch die Fotografin erzeugten Rohmaterial über die vertraglich vereinbarte Menge hinaus sowie für möglicherweise aus den erstellten Fotos darüber hinaus zu erstellende Endprodukte (Fotodrucke, Fotobücher, Karten, Poster, Leinwände etc.).
4.5 Wünscht der Kunde vor, während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Tätigkeiten auch, soweit eine Vollendung derselben infolge vom Kunden mitgeteilter Änderungswünsche hinfällig geworden sein sollte.
5. Zahlung, Zurückbehaltung und Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Fotografin ist berechtigt, nach Vertragsschluss im Hinblick auf die durch den Kunden beauftragten Leistungen und die sich hieraus ergebenden voraussichtlichen Vergütungsansprüche einen angemessenen Vorschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der Bruttoauftragssumme (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) zu verlangen. Dieser ist binnen 7 Tagen ab Anforderung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.2 Haben die Parteien einen Vorschuss i.S.d. Ziff.5.1 vereinbart, ist die Fotografin berechtigt, im Hinblick auf die sie nach dem geschlossenen Vertrag treffenden Leistungspflichten ein Zurückbehaltungsrecht bis zum Zeitpunkt der Erbringung des Vorschusses auszuüben. Bleibt die Vorschusszahlung aus oder gerät der Kunde mit dieser mehr als 14 Tage in Verzug, so ist die Fotografin darüber hinaus berechtigt, die geschuldete Leistungserbringung in Gänze davon abhängig zu machen, dass über den ursprünglichen Vorschuss hinaus die gesamte vereinbarte Gegenleistung bezahlt oder insoweit durch den Kunden Sicherheit geleistet wird.
5.3 Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Von der Fotografin erhobene Vorschüsse i.S.d. Ziff.5.1, 5.2 werden bei der Rechnungserstellung berücksichtigt. Der Kunde gerät auch ohne Mahnung automatisch in Verzug, wenn er den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung begleicht. Der Fotografin bleibt es unbenommen, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung bereits zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
5.4 Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung bleiben sämtliche Fotos und sonstige Waren und Produkte (bspw. Online-Galerien, Fotobücher, Karten, Poster, etc.) im Alleineigentum der Fotografin. Auch Nutzungsrechte an den im Rahmen der Auftragsbearbeitung erzeugten endbearbeiteten Fotos (vgl. hierzu Ziff.8) werden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden übertragen.
6. Auftragsausführung, künstlerische Gestaltungsfreiheit, Auftragsergebnisse
6.1 Fotos, die grafische Bearbeitung derselben sowie die Art und Weise ihrer Verwendung in vom Kunden beauftragten Endprodukten (Fotodrucke, Fotobücher, Karten, Poster, Leinwände etc.) unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin. Der Kunde kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Fotos in ähnlichem Stil erstellt und bearbeitet werden. Der Kunde erkennt insbesondere an, dass Disposition und Regie der fotografischen Leistungen der Fotografin obliegen.
6.2 Reklamationen und/oder Mängelrügen im Hinblick auf den von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraum, den Aufnahmeort und die verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sowie die Bearbeitung sind ausgeschlossen.
6.3 Nachträgliche Änderungswünsche des Kundenbedürfen einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung.
6.4 Die Fotografin wählt aus dem im Rahmen der Produktion erstellten Rohmaterial nach eigenem Ermessen diejenigen Fotos aus, welche sie dem Kunden in schreib- und kopiergeschützter Form, versehen mit Wasserzeichen, zur Abnahme vorlegt. Der Kunde wählt hieraus in der vertraglich vereinbarten Menge diejenigen Fotos aus, welche die Fotografin sodann einer entsprechenden Bearbeitung unterzieht und welche der weiteren Auftragsbearbeitung (Fotodrucke, Fotobücher, Karten, Poster, Leinwände etc.) zugrunde gelegt werden. Eigentums- und Nutzungsrechte des Kunden entstehen ausschließlich an den durch die Fotografin endbearbeiteten Fotos. Ein Anspruch des Kunden auf Übereignung und Nutzung des Rohmaterials besteht nur, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich, mindestens in Textform, vereinbart wurde. Soweit der Kunde weitere Fotos aus dem von der Fotografin gefertigten Rohmaterial über die vertraglich vereinbarte Anzahl an Fotos hinaus erhalten möchte, bedarf dies ebenfalls einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung mindestens in Textform.
6.5 Die Fotografin ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das im Rahmen der Produktion erstellte Rohmaterial und Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, Negative bzw. Daten nach Abschluss des Auftrages aufzubewahren. Die Fotografin wird die Zwischen- und Endergebnisse des Auftrages für mögliche Nachbestellungen des Kunden aufbewahren, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich, mindestens in Textform vereinbart wurde.
7. Vertragsstörungen, Stornierung, Ausfallhonorar
7.1 Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so erhöht sich der Vergütungsanspruch der Fotografin, soweit eine Pauschale vereinbart war, entsprechend. Wurden Stunden- oder Tagessätze vereinbart, so erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Das Recht des Kunden, im Einzelfall nachzuweisen, dass der Fotografin infolge der Verzögerung kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
7.2 Wird ein vereinbarter Aufnahmetermin storniert, so ist der Kunde verpflichtet, der Fotografin ein pauschales Ausfallhonorar
a)für den Fall, dass die Stornierung in einem Zeitraum von mehr als drei Wochen vor dem vereinbarten Termin erfolgen sollte, in Höhe von 25 Prozent,
b)für den Fall, dass die Stornierung in der dritten und zweiten Woche vor dem vereinbarten Termin erfolgen sollte, in Höhe von 50 Prozent,
c)für den Fall, dass die Absage innerhalb der letzten Woche vor dem vereinbarten Termin erfolgen sollte, in Höhe von 75 Prozent
der jeweils vereinbarten Bruttovergütung zu bezahlen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Gründe, welche zur Stornierung geführt haben, nicht zu vertreten hat oder die Terminabsage Folge der Ausübung von gesetzlichen Widerrufsrechten durch den Kunden sind. Das Recht des Kunden, im Einzelfall nachzuweisen, dass der Fotografin infolge der Stornierung keine oder nur ein wesentlich niedrigere Vergütung entgangen sei, wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
7.3 Die Rechte der Fotografin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und zur Kündigung des Vertrages werden durch die vorstehend Ziff. nicht ausgeschlossen.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an sämtlichen im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
8.2 Unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der Vergütung überträgt die Fotografin auf den Kunden jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den durch sie gem. Ziff.6.4 endbearbeiteten und an den Kunden gelieferten Fotos zur privaten, nicht-kommerziellen Nutzung.
8.3 Jede Form der Veränderung und Weiterbearbeitung der durch die Fotografin gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin, welche mindestens in Textform zu erfolgen hat. Das Gleiche gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte.
8.4 Der Kunde hat kein Recht, die erhaltenen Fotos zu vervielfältigen und zu verbreiten, soweit nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird insoweit ausdrücklich abbedungen.
8.5 Erteilt die Fotografin ihre Zustimmung zur Verwertung der Fotos, so ist sie als Urheberin der Fotos zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
9. Rechte Dritter und Haftungsfreistellung
9.1 Soweit der Auftrag auch die Anfertigung von Fotos von Gegenständen (bspw. Werke der bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.), Personen (bspw. Modelle, Gäste, Bedienstete etc.) oder Bauwerken (bspw. Schlösser, Museen, Gärten etc.) sein sollte, ist der Kunde verpflichtet, die hierfür erforderliche Zustimmung der jeweiligen Berechtigten im Vorfeld einzuholen.
9.2 Der Kunde versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Fotografin von sämtlichen Schadensersatzansprüchen berechtigter Dritter, welche aus einer Verletzung der Ziff.9.1 und 9.2 beruhen, auf erstes Anfordern hin vollumfänglich von der Haftung freizustellen.
9.4 Die Fotografin schuldet die Einholung der Zustimmung berechtigter Personen zur Anfertigung und Verwendung von Fotos nur, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich mindestens in Textform zwischen den Parteien vereinbart wurde.
10. Haftung
10.1 Die Haftung der Fotografin richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet sie nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person oder wegen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Schadensersatzansprüche wegen der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2 Die Fotografin organisiert und vergibt Termine mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte es der Fotografin aufgrund von Umständen, welche sie nicht zu vertreten hat (bspw. plötzliche Erkrankung, Verkehrsunfälle, Umwelteinflüsse etc.), nicht möglich sein, zum vereinbarten Termin zu erscheinen bzw. sollte sie aufgrund solcher Umstände zum vereinbarten Termin zu spät eintreffen, ist eine Haftung für hieraus möglicherweise resultierende Schäden oder Folgen ausgeschlossen.
10.3 Für den Verlust oder die Beschädigung von im Rahmen des Auftrags hergestellten Fotoaufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, Digitale Datenträger) haftet die Fotografin ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf Eigenverschulden und solches von Erfüllungsgehilfen beschränkt. Für Dritte (Labore etc.) haftet die Fotografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Auswahl der Dienstleister. Jede Haftung ist auf die Materialkosten sowie die kostenfreie Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die Fotografin haftet insbesondere nicht für anfallende Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
10.4 Ziff.10.3 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung von vom Kunden übergebenen Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.), Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Kunden entsprechend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, ist Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Fotografin.
11.2 Soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Chemnitz.